Zeige, dass Dir soziale
Politik wichtig ist.

DANKE
FÜR IHRE WERTSCHÄTZUNG MEINER ARBEIT.

Zur Landtagswahl am 1. September 2024 trete ich im Wahlkreis 54 – Bautzen 3 (Gebiet: Radeberg, Bernsdorf, Königsbrück, Wittichenau, Laußnitz, Neukirch, Oßling, Ottendorf-Okrilla, Schwepnitz und Wachau) für die SPD an. Wenn Sie möchten, können Sie meine Arbeit im Landtagswahlkampf auch finanziell unterstützen, wofür Sie eine Spendenquittung erhalten. Sofern Sie spenden wollen, machen Sie das mit einem Betrag Ihrer Wahl an folgendes Konto:

SPD OV Radeberger Land
Volksbank Raiffeisenbank Meißen Großenhain eG
IBAN DE 71 8509 5004 7461 5810 00
Verwendungszweck: Spende Alex Scholze Landtagswahl

Wenn Sie eine Spendenquittung benötigen, schreiben Sie bitte in den Verwendungszweck auch Ihre Adresse.

​​Spendenabzugsfähigkeit: Nach § 34 g des Einkommensteuergesetzes (EstG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650 € jährlich von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10 b Einkommensteuergesetz abzugsfähig.

Ich bedanke mich für Ihre Spende ganz ausdrücklich!
Bei Rückfragen Schreiben Sie einfach eine E-Mail an: kontakt@alexscholze.de

ALTRUJA-PAGE-O5E5

DANKE
FÜR IHRE WERTSCHÄTZUNG MEINER ARBEIT.

Zur Landtagswahl am 1. September 2024 trete ich im Wahlkreis 54 – Bautzen 3 (Gebiet: Radeberg, Bernsdorf, Königsbrück, Wittichenau, Laußnitz, Neukirch, Oßling, Ottendorf-Okrilla, Schwepnitz und Wachau) für die SPD an. Wenn Sie möchten, können Sie meine Arbeit im Landtagswahlkampf auch finanziell unterstützen, wofür Sie eine Spendenquittung erhalten. Sofern Sie spenden wollen, machen Sie das mit einem Betrag Ihrer Wahl an folgendes Konto:

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​​Spendenabzugsfähigkeit: Nach § 34 g des Einkommensteuergesetzes (EstG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650 € jährlich von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10 b Einkommensteuergesetz abzugsfähig.

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Benno Freud

Lobhudelei Pudamusanis ab ipid quis sitem estion nonet. Sus re et pos ossimuscia consequis estiumque con porum aditempor sitaspi temquos a acereris aliquas rat. Pudamusanis ab ipid quis sitem estion nonet. Sus re et pos ossimuscia consequis estiumque con porum aditempor sitaspi temquos a acereris aliquas rat, Pudamusanis ab ipid quis sitem estion nonet. Sus re et pos ossimuscia consequis estiumque con porum aditempor sitaspi temquos a acereris.